Hintergründe

Auf dieser Seite möchten wir Sie über unsere laufende Arbeit informieren und Sie dabei an den Hemmnissen und Widersprüchlichkeiten teilnehmen lassen, mit denen wir konfrontiert sind. Dazu zählen auch Auskünfte von Behörden und Hydrogeologen, die wir eingehender betrachten.
Vorweg stellen wir einige grundlegende Informationen zusammen:
Die alte Datengrundlage
Die BI hatte bereits sehr früh herausgearbeitet, dass sich das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) bei der Modellierung  der Grundwasserneubildungsrate auf eine sehr alte Datengrundlage stützt mit Werten aus der Zeitreihe von 1961-1990. Diese Modellierung ist heute noch Ausgangspunkt für die Ausweisung des nutzbaren Dargebots bzw. der nutzbaren Dargebotsreserve, auf die sich die untere Wasserbehörde im Regelfall bei der Prüfung wasserrechtlicher Erlaubnisse bezieht. Schließlich steht im Erlass zur mengenmäßigen Bewirtschaftung des Grundwassers der Satz, dass man i.a. davon ausgehen
könne, ein Mengenproblem bei der Förderung würde nicht auftreten, solange die erteilten Erlaubnisse unterhalb der nutzbaren Dargebotsreserve bleiben. Insofern ist es natürlich wesentlich, dass der Erlass auf eine neue Datengrundlage gestellt wird.
Es dauerte eine ganze Weile, bis dieses Faktum der alten Datengrundlage, das im Erlass nicht sofort erkennbar ist, von den Behörden anerkannt und zugegeben wurde. Inzwischen wird es längst öffentlich eingestanden – es gilt aber zu verfolgen, wie damit umgegangen wird, wie eilig es die Behörden damit überhaupt haben und mit welchen Methoden und Daten die jüngere Zeit überbrückt wird.
Ein wichtiges Detail:
Die abschätzende Berechnung zur Ermittlung des nutzbaren Dargebots der Grundwasserkörper
Die „Verfahrensweise zur Abschätzung des nutzbaren Dargebots der Grundwasserkörper und seine Aufteilung auf die Teilkörper der unteren Wasserbehörden“ ist in einem Papier veröffentlicht, das hier herunterladbar ist.
Wichtigster Bezugspunkt in diesem Papier ist dabei das sogenannte Trockenwetterdargebot. Dabei handelt es sich um das 20er Perzentil der jährlichen Grundwasserdargebote der zugrunde liegenden 30-jährigen Zeitreihe, in diesem Falle von 1961-1990. Vereinfacht gesprochen handelt es sich dabei um den Mittelwert der Dargebote der 5 trockensten Jahre dieser Zeitreihe.
Damit soll der Zielvorgabe Rechnung getragen werden, die Grundwasserversorgung auch in Zeiten mehrjähriger Trockenperioden sicherzustellen. Von diesem Trockenwetterdargebot werden dann noch drei Sicherheitsabschläge subtrahiert, nämlich der sogenannte Ergiebigkeitsabschlag, der Versalzungsabschlag und der Ökoabschlag. Wer die Rechnung genau nachvollziehen möchte, findet hier eine ausführliche Beschreibung. Als Ergebnis erhält man schließlich die sog. nutzbare Dargebotsreserve, die die untere Wasserbehörde im Regelfall für die Beurteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse heranzieht.
Die Beobachtung der Grundwasserstände
Ein weiterer Punkt ist die Beobachtung der Grundwasserstände, die vom niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz (NLWKN) vorgenommen wird. Hier gibt es einen ausgezeichneten Bericht, der nach den Trockenjahren 2018/19 verfasst wurde und eine ehrliche Bestandsaufnahme der tatsächlichen Situation darstellt. Wir empfehlen diesen Bericht allen interessierten Menschen.
Darin wird dargelegt, dass die Grundwasserstände in weiten Teilen Niedersachsens schon seit 2003 langsam, aber kontinuierlich sinken, seit 2008 dabei das langjährige Mittel unterschreiten. Die Trockenjahre 2018 und 2019 waren dramatisch. Im Bericht wird klargestellt, dass das Absinken der Grundwasserstände nicht mehr mit
statistischen Schwankungen begründet werden kann, sondern dass die Änderungen signifikant sind. Es wird deutlich gemacht, dass die Möglichkeit besteht, dass wir uns langfristig auf eine veränderte Grundwassersituation mit niedrigeren Pegeln einstellen müssen. Es wird auch angeregt, kürzere Zeitreihen zumindest in die Betrachtung mit einzubeziehen, um mögliche Trends eines sinkenden Wasserdargebots schneller zu erkennen.
Für die Bürgerinitiative ergab sich nach der Lektüre dieses Berichts, der im Vorwort von Minister Lies ausdrücklich gewürdigt wird, die Frage, wie die Behörden mit den alarmierenden Ergebnissen umgehen würden. Werden die Ergebnisse baldmöglichst Auswirkungen auf wasserrechtliche Entscheidungsprozesse haben?
Aussagen der Behörden über die Grundwasserneubildung
Die jährliche Grundwasserneubildungsrate (das sog. „Grundwasserdargebot“) eines Grundwasserkörpers kann grundsätzlich nicht direkt gemessen werden, sondern muss indirekt erschlossen werden. Dazu werden Modellbildungssysteme verwendet, mit denen man versucht, dem wirklichen Geschehen möglichst nahe zu kommen. Grob gesprochen, sieht das Verfahren folgendermaßen aus:
Man erfasst zunächst für die zu beobachtende Region die Niederschlagsmenge. Die erforderlichen Daten werden vom DWD geliefert. Von dieser Niederschlagsmenge wird nun Stück für Stück alles subtrahiert, was auf dem Weg zum Grundwasserspeicher verloren gehen kann. Zwei große Bereiche lassen sich hier unterscheiden: Verdunstung und Transpiration (zusammengenommen die sog. Evapotranspiration) auf der einen Seite, Abflüsse auf der anderen Seite.
Die Evapotranspiration ist schwer zu erfassen und wird mit komplizierten Gleichungen modelliert, man unterscheidet: Die direkte Verdunstung an der Bodenoberfläche, die Verdunstung von Blattoberflächen und die Transpiration von Wasser, nachdem es vom Wurzelwerk der Pflanzen aufgenommen und in die Blätter transportiert wurde. Alles wird dann zusammengerechnet.
Bei den Abflüssen unterscheidet man den Direktabfluss von der Oberfläche (der direkt in die Vorfluter geht) vom Zwischenabfluss, der zunächst in die oberen Bodenschichten eindringt, dann aber doch nicht ins Grundwasser gelangt, sondern von den Zwischenschichten seitlich auch in die Vorfluter (z.B. Bäche, Flüsse) abgeleitet wird.
Erst, was dann noch übrigbleibt, ist also Grundwasser. Die Bilanzgleichung lautet demnach:
Grundwasser = Niederschläge minus Evapotranspiration minus Direkt- und Zwischenabfluss.
Es ist von vornherein klar, dass die Modellierungsergebnisse vielfach überprüft werden müssen, um sicherzustellen, dass sie die Wirklichkeit
überhaupt näherungsweise abbilden. Der Zweifel sollte hier also zum Selbstverständnis dazugehören.
Mit der Grundwassermodellierung ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) befasst.
Wir müssen uns also klarmachen, dass im derzeit gültigen Grundwasserbewirtschaftungserlass Modellierungsergebnisse eingearbeitet sind, die sich auf die Periode von 1961-1990 beziehen. Genauer gesagt, auf das Trockenwetterdargebot dieser Zeitreihe.
Die daran anschließende, nächste klimatische Zeitreihe, nämlich 1991-2020, die inzwischen auch längst abgelaufen ist, wird unverständlicherweise nicht für die Berechnung genutzt.
Wie sähen die Dargebots-Reserven in diesem Lichte aus?
Müssten die Behörden nicht ein außerordentliches Interesse daran haben, diese Daten zu erheben und nachzuschauen, ob sich Veränderungen ergeben haben?
Das jedenfalls ist eine Forderung der BI.
Vom LBEG werden Aussagen veröffentlicht, die sich auf die Zeitreihen 1971-2000 sowie 1981-2010 beziehen. Diese Aussagen sind pauschal für ganz Niedersachsen und weisen angeblich stabile bis leicht ansteigende Grundwasserneubildungsraten aus. Damit lässt sich jedoch nichts anfangen, da die Daten regionalisiert auf die einzelnen Grundwasserkörper bezogen werden müssen.
Die BI hat nachgehakt und wollte konkrete Einzelheiten wissen, wie z.B. die zugrunde liegenden Trockenwetterdargebote, auf denen die Berechnung ja aufbauen müsste. Anhand dieser Dargebote hätte sie die nutzbaren Dargebotsreserven für die Lüneburger Grundwasserkörper selbst ausrechnen können. Hier wurden und werden uns eine Menge Schwierigkeiten in den Weg gelegt.
Beobachtete Widersprüche
Kommen wir zunächst zu dem Widerspruch, zu dem es nach wie vor keine schlüssigen Erklärungen seitens der Behörden gibt:
Wenn die Grundwasserstände auf breiter Front langfristig und signifikant sinken,dann kann es grundsätzlich nur an zwei Dingen liegen:
Entweder an einer gesunkenen Grundwasserneubildung, oder an zu großen Entnahmemengen, oder an beidem zugleich.
Wie kann es dann sein, dass die Behörden immer wieder öffentlich behaupten, sowohl die Grundwasserneubildungsraten seien stabil als auch die Entnahmemengen unkritisch, auf jeden Fall mit derart großen Sicherheitsabschlägen kalkuliert, dass die Wasserbilanzen nicht gefährdet seien?
Machen wir uns klar:
Sämtliche klimatischen Einflüsse, wie sie der Klimawandel uns beschert, sind dabei in die Modellierung der Grundwasserneubildungsraten bereits implementiert; sie erscheinen dort zum Beispiel in Form höherer Werte für die Evapotranspiration. Auch die zunehmende Flächenversiegelung sollte dort mit eingepreist sein, denn
die Bodenbeschaffenheit wird aufgrund von Bodenkarten durch eine Vielzahl von kleinen Rasterflächen mit in das Modell eingearbeitet und erfasst.
Auch die höheren Direktabflüsse etwa durch Starkregenereignisse sollten eigentlich in die Modellierung mit einfließen. Wenn sie es nicht tun, sollte man dies zugeben und dabei gleichzeitig einräumen, dass die ausgewiesenen Grundwasserneubildungsraten entsprechend unsicher sind.
Wo ist also das fehlende Wasser geblieben, das die sinkenden Grundwasserstände ausweisen?
Auf diese Frage gibt es von den Behörden keine klare Antwort, sondern ein Herumtaktieren, das in sich widersprüchlich ist.
Wenn nun also die Grundwasserstände dennoch signifikant sinken, dann müsste doch unverzüglich eine Ursachenforschung betrieben werden. Es müssten sich Fachleute daran setzen, Hypothesen dazu aufstellen, Überprüfungsmöglichkeiten erdenken und die Ergebnisse öffentlich kommunizieren. So sieht es die europäische Wasserrahmenrichtlinie vor.
Doch dies geschieht in Niedersachsen nicht – oder es wird der Öffentlichkeit nicht mitgeteilt.
Wie zufrieden ist die BI mit der Zusammenarbeit mit den Behörden?
Zunächst einmal: Die BI bemängelt nicht nur, sondern sie lobt auch.
Der NLWKN hat hervorragende Berichte zu den Grundwasserständen herausgegeben und sie der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Dies begrüßen wir und heben es positiv hervor.
Auch das LBEG stellt seine Ergebnisse in Schriften zusammen und veröffentlicht diese.
Die Lüneburger Behörden haben sich als sehr kooperativ und in ihrer Arbeitsweise transparent dargestellt.
Zu allen Vorgängen, die wir einsehen wollten, lagen schriftliche und sauber strukturierte Unterlagen vor. Allerdings berufen sich die lokalen Behörden in allen Zweifelsfällen auf die Fachkompetenz des gewässerkundlichen Landesdienstes (GLD).  Dieser besteht aus den beiden Behörden NLWKN und LBEG. Diese Vorgehensweise ist verständlich, für die Bürgerinitiative jedoch auch Teil des Problems:
Denn auf wichtige Sachfragen bekommen wir vom LBEG in keiner Weise befriedigende Antworten. An dieser Stelle gehen wir nun weiter ins Detail.
Auskünfte des LBEG zu unseren gestellten Fragen
Ende 2021 wollten wir etwa wissen, wann die Daten aus der Zeitreihe 1991-2020 vorliegen würden, damit sie dann zügig in die Novellierung des Grundwasser-Bewirtschaftungserlasses einfließen könnten. Außerdem müsste man doch dringend nachschauen, wie sich die nächste Zeitreihe bezüglich der Grundwasserneubildung darstellt und einordnet.
Ergebnis: Wir wurden auf unbestimmte Zeit vertröstet, die Daten des DWD müssten erst validiert werden, das würde dauern, und sie müssten dann noch in ein anderes Format konvertiert werden, das sei sehr kompliziert.
Dann fragten wir für die beiden Lüneburger Grundwasserkörper nach dem jeweiligen Trockenwetterdargebot der Zeitreihe 1991-2020, weil wir die Berechnung der nutzbaren Dargebotsreserven anhand dieser Werte selbst hätten vornehmen können. (Zur Erinnerung: Das Trockenwetterdargebot ist die entscheidende Ausgangsgröße, um diese abschätzende Berechnung gemäß der in Niedersachsen etablierten Verfahrensweise überhaupt vornehmen zu können).
Ergebnis: Die Trockenwetterdargebote würden nicht vorliegen, seien dem LBEG daher nicht bekannt.
Des Weiteren fragten wir nach den einzelnen, jährlichen Dargeboten für die beiden Grundwasserkörper von 1991-2020, weil wir das daraus resultierende Trockenwetterdargebot dann auch selbst hätten ermitteln können.
Ergebnis: Die einzelnen, jährlichen Dargebote für die beiden Lüneburger Grundwasserkörper würden dem Landesamt nicht vorliegen, die Frage könne also nicht beantwortet werden.
Schließlich fragten wir noch nach den einzelnen jährlichen Dargeboten bestimmter Jahre, die uns als besonders trocken in Erinnerung waren, nämlich  2003, 2015, 2018, 2019, 2020, in der Maßeinheit Mio m³/Jahr. Auf diese Weise wollten wir wenigstens einen Schätzwert für das Trockenwetterdargebot ermitteln.
Ergebnis: Diese Daten würden dem Amt nicht vorliegen.
An dieser Stelle muss man wissen, dass Daten mit Umweltrelevanz, sofern sie der Behörde vorliegen, gemäß niedersächsischem Umweltinformationsgesetz (NUIG, §3) an jeden interessierten Menschen weitergegeben werden müssen. Wir gehen also davon aus, dass diese Daten dem Amt tatsächlich nicht bekannt sind.
Bleibt noch zu erwähnen, dass wir unsere Anfragen teilweise mehrfach stellen mussten, weil sie anfangs unbeantwortet blieben und auch nach Erinnerung 3 Monate Wartezeit verblieben, bis wir schließlich die Antwort erhielten, dass das Amt die Daten nicht hat. Ein angemessener Zeitraum laut NUIG (§3, Abs. 3. Satz 1 und 2: Bei einfacheren Auskünften 1 Monat, bei komplexen Auskünften 2 Monate) ist das nicht!
Inzwischen (März 2022) haben wir die Anfrage nach dem Trockenwetterdargebot und den jährlichen Dargeboten
nun auch an das niedersächsische Umweltministerium und den Umweltminister geschickt. Nachdem innerhalb 14 Tagen keine Reaktion erfolgte, wiederholten wir die Anfrage und baten um eine schriftliche Eingangsbestätigung. Nachdem innerhalb der nächsten 14 Tage auch hierauf keinerlei Reaktion erfolgte, riefen wir im Ministerium an. Ein Sachbearbeiter will unsere Frage nun an die zuständige Stelle weiterleiten. Es könne aber mehrere Wochen dauern, bis wir mit einer Antwort rechnen könnten…
Ist das fehlende Sachkenntnis, Ignoranz des NUIG oder einfach mangelnder Respekt vor dem Bürger?
An fehlende Sachkenntnis glauben wir eher nicht, denn es sitzen dort hoch qualifizierte Fachleute.
Gern wird auf den NIBIS- Karten Server verwiesen, aus dem man alle gewünschten Daten entnehmen könne. Das stimmt so jedoch nicht.
Richtig ist, dass dort verschiedene Zeitreihen einstellbar sind, nämlich 1961-1990, 1971-2000 und 1981-2010. Die wirklich bedeutungsvolle Zeitreihe 1991-2020 liegt jedoch nicht vor.
Für ganz Niedersachsen lassen sich auf dem Kartenserver die mittleren, jährlichen oder monatlichen Grundwasserneubildungsraten dieser Zeitreihen (ermittelt mit dem Modellierungssystem mGrowa18) ausweisen. Ein solcher gemittelter Wert sagt aber überhaupt nichts aus über die Situation einzelner Wasserkörper oder Naturräume. Generell ist es im Westen Niedersachsens tendenziell bedeutend nasser als im Osten.
Das LBEG erwähnt in seinen Schriften deutlich, dass sich regional sehr große Unterschiede ergeben. Es ist also erforderlich, dass regionalisierte Werte ausgegeben werden.
Aus dem NIBIS-Kartenserver lassen sich mit der rechten Maustaste zwar auch die modellierten Grundwasserneubildungsraten einzelner Rasterelemente herauslesen. Doch wiederum ist es nicht möglich, anhand dieser Einzelwerte für einen gesamten Naturraum oder Grundwasserkörper einen zusammenfassenden Wert zu erhalten, denn dazu müssten Tausende von Werten addiert werden.
Man erwartet, dass auf dem Kartenserver wenigstens die Grundwasserkörper als zusammenhängende Räume ausgewählt werden können, um für diese Grundwasserkörper die entsprechenden Werte zusammengefasst ausgewiesen zu bekommen. Doch genau dies ist nicht möglich.
Es ist also zu kritisieren, dass hier die Transparenz fehlt:
Man erhält entweder pauschale Werte, die nicht wirklich weiterhelfen – oder man erhält Zigtausende von Einzeldaten, mit denen man auch nicht weiter arbeiten kann.
Es bleibt die Frage:
Wenn das LBEG schon diesen Kartenserver herausgibt, der über eine Fülle von Funktionen verfügt, warum kann es dann die einfachen Fragen der Bürgerinitiative nicht zufriedenstellend beantworten?
Warum ist man nicht einmal in der Lage, im zweiten Quartal des Jahres 2022 die Frage nach den Trockenwetterdargeboten der Zeitreihe 1991-2020 zu beantworten? Schließlich endete diese Zeitreihe bereits am 31.12.2020.
Warum ist man so wenig kooperativ und gibt nicht wenigstens die jüngsten und bestmöglichen Daten heraus?
Will die Behörde im Jahr 2022 wirklich keinerlei Vorstellung davon haben, welchen Wert die Dargebote der beiden Grundwasserkörper Ilmenau Lockergestein links und rechts zwischen 1991-2020 hatten?
Wir sind gespannt auf die Antwort des niedersächsischen Umweltministeriums.
Auskünfte des Umweltministeriums zu unseren gestellten Fragen und weitere Nachfragen beim LBEG nach Veröffentlichung neuer Werte
Die Antwort des Niedersächsischen Umweltministeriums vom 3.5.2022 fiel lapidar aus:
Entsprechende Daten würden der Behörde nicht vorliegen. Man arbeite an einer Novellierung des Erlasses zur Grundwasserbewirtschaftung. Das war alles!
Anfang August 2022 sind nun überraschenderweise neue Daten zur Grundwasserneubildung aus der Zeitreihe 1991-2020 vom LBEG veröffentlicht worden. Allerdings beinhalten diese Zahlen grundsätzlich Mittelwerte, die über einen Zeitraum von 30 Jahren (1991-2020) gemittelt wurden. Wir möchten aber gerade die einzelnen Jahreswerte bekommen, da man aus ihnen das
Trockenwetterdargebot und später auch die nutzbaren Dargebotsreserven der Grundwasserkörper ermitteln kann. Außerdem lässt sich durch eine eingehendere Betrachtung der einzelnen Jahreswerte eine Trendforschung betreiben, was wir vermissen. Diese Daten wurden nicht veröffentlicht. Eine Anfrage beim LBEG wurde abschlägig beschieden. Ein Protest gegen diese Praktik wurde von Karsten Riggert an das LBEG und dessen Präsidenten Carsten Mühlenmeier geschickt (September 2022). Erst danach hat das LBEG eine formale Anfrage gemäß NUIG an die Adresse Akteneinsicht-Hannover gestartet. Wir warten weiter und bleiben dran (Stand September 2022).
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