Hier finden Sie vertiefende Materialien zum Herunterladen, die von unterschiedlichen Organisationen kommen.

Wir präsentieren aber auch einen Faktencheck zu einer von Coca Cola aufgestellten Behauptung, die vielfach von den Medien verbreitet wurde:
Stimmt es, dass Coca Cola mit den beiden bisherigen Brunnen 1 und 2 tatsächlich nur 1,7 % der insgesamt im entsprechenden Grundwasserkörper genehmigten Entnahmemengen fördert?

Dazu muss man zunächst folgende Einzelheiten wissen:

  • Die genehmigte Entnahmemenge für die Brunnen 1 und 2 beträgt insgesamt 350.000 m³/Jahr.
  • Der entsprechende Grundwasserkörper, aus dem das Wasser entnommen wird, heißt „Ilmenau Lockergestein rechts“.
  • Die für diese beiden Brunnen zuständige Gebietskörperschaft ist die Stadt Lüneburg (nicht: der Landkreis Lüneburg). Denn die beiden Brunnen liegen nun einmal auf dem Gebiet der Stadt Lüneburg – folgerichtig hat auch die untere Wasserbehörde der Stadt Lüneburg die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt (nicht: diejenige des Landkreises Lüneburg). Das ist wichtig, denn die nutzbaren Dargebotsreserven in den jeweiligen Grundwasserkörpern werden entsprechend der Größe der Gebietskörperschaft aufgeteilt – sie unterscheiden sich für die Stadt Lüneburg und den Landkreis Lüneburg also ganz erheblich.

Die Rechnung geht nun so:

Der gesuchte Prozentsatz ist gleich

P = 350.000 m³ / M * 100 %

Dabei ist M die insgesamt genehmigte jährliche Entnahmemenge im GW-Körper „Ilmenau Lockergestein rechts“ für die Hansestadt Lüneburg.

Schauen wir dazu in die „Grundwasserbilanz 2019“, herausgegeben von der Hansestadt Lüneburg, Seite 3:

Die obere Tabelle enthält nur die Werte für den Landkreis Lüneburg, in der rechten Spalte finden wir den Wert 15.117.448 m³

Die untere Tabelle enthält die (summarischen) Werte für den Landkreis Lüneburg und die Stadt Lüneburg zusammen, in der rechten Spalte finden wir den Wert 20.090.533 m³

Die Differenz ist der gesuchte Wert M für die obige Formel:

M = 20.090.533 – 15.117.448 = 4.973.085 m³    (genehmigte Entnahmemenge nur für die Stadt Lüneburg)

Nun können wir einsetzen und rechnen:

P = 350.000 / 4.973.085 *100% = 7,04 %

Der korrekte Wert beträgt also 7,04 %.

Dies haben wir bei unterschiedlichen Gelegenheiten auch immer wieder betont. Leider wurde dieser Wert von den Medien noch nicht kommuniziert, was wir bedauern.

  • In der folgenden Präsentation finden Sie Informationen zum Genehmigungsverfahren sowie in komprimierter Form einige wichtige wissenschaftliche Studien, Beiträge und Gesetze. Die Dokumente finden Sie in ihrer ausführlichen Form auch weiter unten.
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